Allgemeine Geschäftsbedingungen der
coreweb Gesellschaft für consumer relevant web solutions mbh
(nachfolgend zur Vereinfachung coreweb)
1. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt coreweb nicht an, es sei denn, coreweb hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Angebote von coreweb sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch coreweb verbindlich. Bei Kostenvoranschlägen, Designs und anderen Unterlagen behält sich coreweb das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Preisangebote werden in EURO angegeben. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit schriftlicher Bestätigung durch coreweb.
2. UMFANG DER LEISTUNGPFLICHT
Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von coreweb maßgeblich. Abbildungen und Designs sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich in der Auftragsbestätigung von coreweb bezeichnet worden sind.
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von coreweb eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungen von coreweb sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb 14 Tagen zahlbar. Soweit coreweb Teilleistungen erbringt, ist sie berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen, die ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zahlbar sind. Bei neuen Geschäftsverbindungen und bei größeren Aufträgen kann Vorauszahlung verlangt werden. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist coreweb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Hypovereinsbank per anno zu fordern. Falls coreweb in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, coreweb nachzuweisen, dass ihr als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zurückbehaltungsrecht, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, stehen dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers, soweit diese nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, steht dem Auftraggeber nicht zu.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von coreweb. coreweb behält sich das Eigentum an allen Leistungsgegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher von ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderung vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldoforderung. Übersteigt der Wert der für coreweb bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 20 % des Vorbehaltgutes, so ist coreweb auf Verlangen des Auftraggebers oder eines Gläubigers des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Der Auftraggeber darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er coreweb unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und in jeder Weise bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
5. ÜBERGANG
Mit der Übergabe der Leistung von coreweb geht diese an den Kunden über.
6. ABGABEFRISTEN
Abgabefristen gelten nur als annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart sind. Die Abgabefrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die von coreweb erbrachte Leistung an den Kunden übergeben wurde. Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von coreweb liegen, oder bei Hindernissen, für die Dritte verantwortlich sind, verlängert sich die Abgabefrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer von coreweb verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit coreweb schriftlich fest vereinbarten Abgabetermins ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, unter Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf Rücktritt vom Vertrage, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen, eine Entschädigung zu beanspruchen. Diese Entschädigung beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,5 von Hundert im ganzen höchstens 5 von Hundert des Teil- bzw. des Gesamtauftrages, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig geleistet worden ist. Alle weiteren Ersatzansprüche wegen verschuldeter Verzögerung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte von coreweb erbrachte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von coreweb. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn coreweb die Ausführung eines Teils der Leistung nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teilleistung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern. Soweit coreweb mit der Leistung im Verzug ist, kann der Auftraggeber coreweb eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 2 Wochen setzen und diese mit der ausdrücklichen Erklärung versehen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne. Wird die Nachfrist von coreweb nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
7. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Soweit den vertraglichen Leistungen von coreweb urheberrechtlicher Schutz zukommt, überträgt coreweb die jeweiligen Nutzungsrechte ausschließlich nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszwecks, der mithin den räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzungsrechte bestimmt. coreweb ist jedoch berechtigt die erstellten Arbeitsergebnisse, den Namen des Auftraggebers sowie dessen Logos kostenfrei im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass coreweb auch den Namen und die Logos von Dritten kostenfrei zur Eigenwerbung verwenden kann, insofern die durch coreweb erstellten Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber an Dritte weiterverkauft wurden. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung von Vertragsleistungen begründet eine gesonderte Vergütungspflicht, die bei fehlender Vereinbarung nach allgemeinen Richtlinien in angemessener Höhe zu bewerten ist. Bei einer durch einen Source-Code geschützten Softwareversion wird auf Wunsch des Auftraggebers der Source-Code – gegen eine entsprechende Gebühr – herausgegeben. Nutzungsrechte an Gestaltungen, die vom Auftraggeber abgelehnt werden oder bei Beendigung des Vertrages nicht bezahlt sind, stehen coreweb zur freien anderweitigen Verwertung zur Verfügung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Gestaltungen und Produktionen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Weist der Auftraggeber die Gestaltung, Produktionen, Leistungen oder Teilleistungen der coreweb nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Übergabe nicht schriftlich zurück, so gelten diese als vertragsgemäß abgenommen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Ablehnung. Offensichtlich Mängel der Leistung von coreweb sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen von coreweb schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Mängel später offensichtlich werden. Die Feststellung solcher Mängel ist coreweb unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines verborgenes Mangels oder eines rechtzeitig angezeigten offensichtlichen Mangels ist der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt. Ist coreweb zur Nachbesserung nicht bereit oder nicht in der Lage, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. coreweb haftet nicht für Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet coreweb nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass das gelieferte Material bei anderen Belichtern, Presswerken, Druckereien oder Providern nicht ordnungsgemäß, den Anweisungen von coreweb folgend, verarbeitet wird, so ist coreweb für daraus entstehende Fehldrucke oder Produktionen nicht haftbar zu machen. Auch besteht kein Anspruch auf kostenlose Ersatzleistungen. Wir garantieren die Lauffähigkeit, der von uns programmierten Software oder Website auschließlich auf den von uns supporteten Geräten und Browsern. Sofern coreweb fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von coreweb. coreweb haftet nicht für den rechtlichen Bestand und die freie Nutzung aller vom Auftraggeber gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere über Rechte an Filmen, Bildern, Grafiken, Musik, Sounds, Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen. Soweit hieraus eine Haftung gegen coreweb von dritter Seite geltend gemacht wird, stellt der Auftraggeber coreweb für alle daraus entstehenden Aufwendungen inklusiv der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
9. KONKURRENZAUSSCHLUSS
Verlangt der Auftraggeber einen Konkurrenzausschluss, so ist coreweb zu einer solchen Vereinbarung nicht verpflichtet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.
10. GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, Kressbronn. coreweb ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben davon der Auftrag und die übrigen Bedingungen unberührt.
Stand: Januar 2017
Digitales Consumer Marketing
mit coreweb
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Gesellschaft für consumer relevant web solutions mbH
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84347 Pfarrkirchen